Risikolebensversicherungen
Die Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie ab
- Angehörige für den Todesfall finanziell absichern
- Absicherung einer Baufinanzierung
- Über 200 Tarife im Vergleich

- Die Risikolebensversicherung bietet für vergleichsweise geringe Beiträge dem Versicherungsnehmer Schutz für seine Familie oder eine Finanzierung seines Bauvorhabens. Allerdings unterscheiden sich die Angebote im Detail. Manche Versicherungen schließen beispielsweise das Risiko von Extremsportarten aus oder verlangen eine Zuzahlung.
- Die Kosten orientieren sich an Versicherungssumme und Versicherungsdauer und dem derzeitigen Beruf. Der Versicherer verlangt außerdem eine Gesundheitsprüfung, um das Risiko eines vorzeitigen Todes zu bestimmen. Raucher und Personen mit Übergewicht oder Vorerkrankungen zahlen höhere Prämien. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Lebensversicherung abgelehnt werden.
- Eine Risikolebensversicherung ist frei gestaltbar. Die Laufzeiten beginnen ab einem Jahr. Prämienzahlungsdauer und Versicherungsdauer müssen nicht identisch sein: Die Versicherungsdauer kann die Prämienzahlungsdauer überschreiten.
Risikolebensversicherungen im Vergleich
Wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Lebensversicherung sind, ist ein Preisvergleich verschiedener Versicherungsunternehmen der erste Schritt. Zudem sollte ein Vergleich verschiedener Risikolebensversicherungen auch das Leistungsspektrum beinhalten, denn nicht jeder Versicherer verspricht das gleiche Leistungsspektrum. Zudem ergibt sich bei einem Vergleich oft ein großes Sparpotenzial, da Lebensversicherung in der Regel eine Versicherungsdauer von mehr als zehn Jahren haben.
Zielgruppen der Risikolebensversicherung
Es ist immer noch die klassische Situation bei einer neuen Familie, dass ein Elternteil zunächst zu Hause bleibt und sich um das Kind kümmert. Dieser Elternteil kehrt in der Regel durch eine Teilzeitbeschäftigung in den Beruf zurück. Die Antwort auf die Frage, was passiert, wenn der Haupternährer plötzlich stirbt, liegt auf der Hand: Den Hinterbliebenen droht ein finanzielles Desaster. Zudem leben immer mehr Familien ohne Heiratsurkunde und damit ohne Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente zusammen.
In solchen Fällen bietet das soziale Netzwerk keine Sicherheit, da der Rechtsschutz hier nicht ausreicht. Die Höhe der Witwen- und Waisenrente hängt davon ab, wie lange und in welcher Höhe die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Im schlimmsten Fall hat eine junge Familie nur einen kleinen Rentenanspruch, wenn der Haupternährer ausfällt. Daher ist es für diesen Personenkreis wichtig, sich mit dem Thema Hinterlassenenversicherung auseinanderzusetzen und über den Abschluss einer Lebensversicherung nachzudenken. Grundsätzlich kommt eine solche Risikoversicherung für folgende Personen in Betracht:
- Familien und Paare mit nur einem Haupternährer
- Familien und Paare mit einem Darlehen ein Haus abzahlen (Kreditabsicherung)
- Personen, die Geschäftspartner, Eltern oder sonstige Personen im Todesfall absichern möchten
Sichere Baufinanzierung mit einer Risikolebensversicherung
Aber nicht nur für junge Familien ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll: Bei großen Krediten, wie beispielsweise Baufinanzierungen, können Sie eine Lebensversicherung als Sicherheit verwenden. Dabei geht es meist um sechsstellige Beträge, deren Rückzahlung auch im Todesfall des Haupternährers gesichert sein sollte.
Sie können eine Versicherung mit abnehmender Laufzeit abschließen. Im Rahmen der Baufinanzierung wird dadurch sichergestellt, dass nur der Teil des Darlehens abgesichert ist, der tatsächlich noch zurückgezahlt werden muss. Durch die sinkende Versicherungssumme sinkt auch das Risiko für den Versicherer. Dadurch können Sie mit einer deutlich niedrigeren Prämie für die Risikolebensversicherung rechnen. Zur Absicherung von Darlehen und Hinterbliebenenschutz sollten Sie immer zwei separate Policen verwenden.
Kosten der Risikolebensversicherung
Die Kosten einer Risikolebensversicherung richten sich nach der Versicherungssumme und der Versicherungsdauer. Auch der aktuelle Beruf wirkt sich auf die Höhe der Prämie aus. Außerdem verlangt der Versicherer eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung des vorzeitigen Todesrisikos. Raucher zahlen höhere Prämien, ebenso Menschen mit Übergewicht oder Vorerkrankungen. Wenn Sie in den Gesundheitsfragen Vorerkrankungen angeben, kann die Versicherung sogar verweigert werden.
Risikolebensversicherungen können sehr frei gestaltet werden. Die Laufzeiten beginnen ab einem Jahr. Prämienzahlungsdauer und Versicherungsdauer müssen nicht identisch sein: Die Versicherungsdauer kann die Prämienzahlungsdauer überschreiten. Gleiches gilt für den Schutz der Zusatzversicherung.
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Menschen mit Vorerkrankungen möchten Gesundheitschecks beim Abschluss einer Risikolebensversicherung vermeiden. In der Regel bieten die Versicherer jedoch keine Lebensversicherungen ohne Gesundheitscheck an. Erfährt der Verbraucher dennoch von einer Police ohne Gesundheitscheck, sollte er sich die Vertragsdetails genau durchlesen. Oft ist das Sterbegeld sehr gering oder die Beiträge unverhältnismäßig hoch.
Wer unter Vorerkrankungen leidet, sollte seine Angehörigen über andere Wege absichern. Um die Kosten der Bestattung der Hinterbliebenen zu decken, können Sie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Die richtige Versicherungssumme wählen
Als Faustregel bei der Berechnung der Versicherungssumme gilt das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttogehalts des Hauptverdieners. Grundsätzlich bestimmt jedoch die persönliche Lebenssituation die angemessene Höhe der Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung. Wenn Sie einen Kredit zum Beispiel für ein Haus oder eine Eigentumswohnung abbezahlen müssen, sollten Sie den Betrag wahrscheinlich höher ansetzen. Eventuell müssen Sie die Versicherungssumme über die Jahre anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Auch für Familien mit Kindern ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig. Sie soll die Kosten decken, die entstehen, bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben und somit auf eigenen Beinen stehen können. Familien sollten sich im Zweifelsfall vor Abschluss einer Risikolebensversicherung beraten lassen, um keine zu niedrige Versicherungssumme zu wählen.
Steuerfalle für unverheiratete Paare vermeiden
Unverheiratete Familien sind heute keine Seltenheit mehr – mit oder ohne gemeinsames Eigentum. Wird der Vertrag für eine Lebensversicherung jedoch falsch aufgesetzt, schlägt die Erbschaftssteuer gnadenlos zu. Die klassische Vertragsgestaltung einer Risikolebensversicherung, die für Ehepaare mit Durchschnittsverdienst keine steuerlichen Auswirkungen hat, sieht so aus:
Person A ist Antragsteller, Beitragszahler und Versicherter, Ehegatte B ist Begünstigter im Todesfall. Der Ehegattenfreibetrag beträgt 500.000 Euro – eine Summe, die selten ausgeschöpft wird, insbesondere wenn noch erbberechtigte Kinder vorhanden sind.
Unverheiratete Paare haben jedoch keinen Anspruch auf die gleichen Leistungen aus der Risikolebensversicherung wie verheiratete Paare. Der Partnerzuschlag beträgt nur 20.000 Euro. Auf jeden darüber hinausgehenden Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 6 Millionen Euro beträgt die Erbschaftsteuer 30 %. Ab 6 Mio. € erhöht sich der Steuersatz auf 50 %.
Was bedeutet das für ein unverheiratetes Paar?
Beispielsweise soll ein Hinterbliebene eine Versicherungssumme von 140.000 Euro erhalten. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 120.000 Euro übrig, die mit 30 Prozent besteuert werden, also 40.000 Euro. Es besteht eine Versorgungslücke von 40.000 Euro. Dies zu vermeiden ist relativ einfach: B wird Antragsteller einer Risikolebensversicherung und gleichzeitig auch Beitragszahler und Begünstigter im Todesfall. A ist nur die versicherte Person. Da B die Versicherung aus eigenen Mitteln bezahlt, fällt keine Steuer an. Dadurch wird sichergestellt, dass der verbleibende Partner vollständig durch die Lebensversicherung abgedeckt ist.
Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung?
Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung kombiniert die Kapitallebensversicherung Todesfallschutz mit Sparen. Dadurch ist der Beitragssatz relativ hoch und belastet die Haushaltskasse überdurchschnittlich. In Zeiten hoher Zinsen galt diese Versicherung als hervorragende Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz. Dies hat sich jedoch seit der Finanzkrise 2008 grundlegend geändert. Daher ist die Risikolebensversicherung zum Schutz der Familie tendenziell günstiger.
Diese zahlt nur, wenn der Leistungsfall, also der Tod der versicherten Person, eintritt. Stirbt der Versicherungsnehmer nicht während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausbezahlt. In einem solchen Fall haben Sie die Prämien aber nicht umsonst gezahlt, denn schließlich bestand wertvoller Versicherungsschutz für die gesamte Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung. Durch den Wegfall des Sparanteils werden auch die Prämien für die Lebensversicherung auf einen Mindestbetrag reduziert. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich.
Häufige Fragen
Die Risikolebensversicherung bietet dem Versicherungsnehmer für vergleichsweise geringe Beiträge einen kompletten Schutz für seine Familie oder seine Baufinanzierung. Allerdings unterscheiden sich die Angebote im Kleingedruckten. Manche Versicherungen schließen beispielsweise das Risiko von Extremsportarten aus oder verlangen von Extremsportlern eine Zuzahlung. Für Interessenten lohnt es sich daher, sich vor Abschluss einen Überblick über die Angebote zu verschaffen und verschiedene Versicherungen zu vergleichen.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten Sie sich immer einem Gesundheitscheck unterziehen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich. Abweichende Angaben gelten als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dies entbindet den Versicherer unter Umständen von seiner Leistungspflicht und der Versicherungsschutz entfällt.
Traditionell zahlt die Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an einen Begünstigten aus. Einige Tarife sehen allerdings eine vorgezogene Todesfallleistung vor. Das heißt, der Versicherte kann sich die Versicherungssumme vorzeitig auszahlen lassen, wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet, die kurz vor dem Tod steht. Mit dem Geld können Sie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte finanzieren oder hohe Pflegekosten decken.