Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherung - sinnvoll oder überflüssig?
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- Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert Ihnen den Zugang zum Recht und macht manches Verfahren finanziell überhaupt erst möglich. Sie deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Aber: Einige wichtige Risiken werden von den Anbietern nicht oder nur unzureichend versichert. Prüfen Sie daher genau, ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist.
- Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheiden, ist es wichtig, dass bei Vertragsbeginn keine Rechtsstreitigkeiten bestehen oder absehbar sind. Ein Rechtsstreit kann grundsätzlich erst nach einer Wartezeit - in der Regel drei Monaten ab Vertragsbeginn - über die Versicherung geklärt werden.
- Und: Greifen Sie nicht gleich zum Rundumschutz-Paket. Mit individuellen Rechtsschutzpaketen wie „Privat“, „Beruflich“, „Verkehr“ und „Eigentum und Miete“ lässt sich der individuelle Versicherungsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
Für wen ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht alle Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. So besteht meist kein – oder nur sehr eingeschränkter – Rechtsschutz:
- bei einer Scheidung
- bei Erbstreitigkeiten
- bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Hausbau, dem Kauf oder Verkauf von Bauland und der Baufinanzierung
- für Spiel- und Wettverträge und spekulative Kapitalanlagen
- bei Streitigkeiten zum Thema Geldanlage, wenn Sie als Anleger falsch beraten wurden (diese sind in den neueren Verträgen meist ausgeschlossen)
- falls Sie Schadensersatzansprüche Dritter abwehren wollen
Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem zu prüfen, ob Sie eventuell eine Rechtsschutzversicherung benötigen, z. B. wenn Sie
- sich vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber schützen wollen, falls dieser Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, Sie abmahnt oder Ihnen mit Kündigung droht
- als Halter, Mieter oder Lenker eines Fahrzeugs regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen, zum Beispiel als Pendler
- Streitigkeiten um Versicherungsleistungen aus dem Bereich Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten. In diesem Fall wird die Rechtsschutzversicherung so wichtig wie die Kranken-/Berufsunfähigkeitsversicherung selbst
- Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter über Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen nicht ausschließen können.
Sind Sie bereits vor Vertragsschluss in einen Rechtsstreit verwickelt, besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich in naher Zukunft ein Rechtsstreit ankündigt. Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz ist, dass die Ursache eines Rechtsstreits erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt (Ausnahmen: Verkehrsrechtsschutz und lückenloser Rechtsschutz-Vorvertrag)
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, die Zeugenentschädigung, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt bis zur vereinbarten Deckungssumme. Aus diesem Grund sollten Sie bei Vertragsabschluss mindestens 300.000 Euro vereinbaren.
Wartezeiten sind nicht standardisiert. Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, manche Versicherer sogar bis zu sechs Monate.
Grundsätzlich gilt: Die Ursache des Rechtsstreits darf erst nach dem Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.
Vereinbaren Sie einen Stichentscheid in Ihrem Vertrag
Ist Ihr Versicherer der Ansicht, dass der Rechtsstreit keinen Erfolg haben wird, so kann er die Übernahme des Versicherungsschutzes verweigern. Sie haben dann zwei Möglichkeiten, um zu reagieren: Sie beauftragen Ihren Anwalt damit, eine fundierte Stellungnahme über die Erfolgsaussichten Ihres Falls einzureichen, worauf ein sogenannter Stichentscheid erfolgt. Dieser ist für beide Parteien bindend. Die Kosten trägt in jedem Fall der Versicherer.
Oder es wird ein Schiedsgutachterverfahren angesetzt. In diesem Fall wird vom Versicherer ein Rechtsanwalt beauftragt. Die Entscheidung des Schiedsrichters bindet nur den Versicherer.
Der Stichentscheid ist für Sie die bessere Alternative, denn der Versicherer muss die Kosten tragen – unabhängig vom Ausgang der Entscheidung. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihr Anwalt Ihren Fall besonders gut einschätzen kann.
Also: Achten Sie beim Abschluss Ihres Versicherungsvertrages darauf, dass der Stichentscheid vereinbart ist.
Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit
Damit sind auch Versicherungsfälle versichert, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind. Voraussetzung ist bei den meisten Versicherern, dass der Vertrag mit dem jeweiligen Risiko seit mindestens fünf Jahren besteht. Diese Klausel kann zum Beispiel für Personen relevant sein, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben: So können Leistungen verweigert werden, wenn Gesundheitsfragen beim Vertragsabschluss nicht ehrlich beantwortet wurden.
Falls es nun zu einem Rechtsstreit kommt, ist ein Rechtsschutzversicherer mit der Klausel „Vorvertraglichkeit“ zur Kostenübernahme verpflichtet – auch wenn die Ursache des Rechtsstreits vor dem Vertragsabschluss der Rechtsschutzversicherung liegt.
Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht
Viele Rechtsschutzversicherer zahlen nur, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht geht. Wichtig ist aber, dass auch die Anwaltskosten für das vorangegangene Verfahren abgedeckt sind. Ein Rechtsstreit vor Gericht kann vermieden werden, wenn – mithilfe des Rechtsanwaltes – das davor geschaltete Steuer-Einspruchsverfahren erfolgreich ist, und demzufolge das Finanzamt den Steuerbescheid abändert.
Was ist in den einzelnen Rechtsschutzpaketen enthalten?
Wenn Sie sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entscheiden, dann holen Sie sich nicht gleich das Rundum-sorglos-Paket. Ziehen Sie lieber maßgeschneiderte – und kostengünstigere – Rechtsschutzpakete in Betracht, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Pakete sind dabei besonders interessant:
Verkehrsrechtsschutz
Hier sind alle Streitigkeiten im Kontext der Teilnahme am Straßenverkehr versichert. Dabei sind Sie als Eigentümer, Halter, Lenker oder Insasse aller während der Vertragslaufzeit auf Ihren Namen zugelassenen Fahrzeuge – sowie als Mieter eines Mietwagens, Lenker fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmittel versichert. Versichert sind weiter alle berechtigten Fahrer und Mitfahrer der versicherten Fahrzeuge.
Der Versicherungsschutz kann jedoch entfallen, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, wenn Sie nicht dazu berechtigt sind, ein Fahrzeug zu führen, oder wenn Sie nicht zugelassene Fahrzeuge führen. Ausgeschlossen sind auch Halte- und Parkverstöße, vorsätzliche Straftaten, außergerichtliche Steuerstreitigkeiten sowie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung keine Bußgelder oder Strafen.
Eigentümer- und Mietrechtsschutz
Versichert sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteil. Dingliche Rechte sind z.B.: Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, sowie dem Nachbarschaftsrecht. Versichert sind auch Steuerrechtsstreitigkeiten aus steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren sind Rechtsstreitigkeiten wegen Mieterhöhung, Mängeln am Mietobjekt, Zwangsräumung oder Kündigung versichert.
Je nach Vertragsinhalt sind Sie als Mieter, Pächter, Begünstigter, Eigentümer, Vermieter oder Vermieter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen versichert, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbstständige
Dieses Rechtsschutzpaket kann nur von Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Selbstständige Tätigkeiten, die Tarif individuellen Grenzen liegen meist bei 6.000 EUR oder 10.000 EUR im Jahr, bleiben hier unberücksichtigt. Diese Streitigkeiten sind also nicht von der Versicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz umfasst u.a. die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, z.B. einem Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstigen Verträge des täglichen Lebens, Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Verteidigung im Strafverfahren und in Bußgeldverfahren, beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Nichtbeachtung einer roten Ampel, sowie eine einmalige Erstberatung nach Änderungen der Rechtslage im Familien- und Erbrecht (etwa bei Testamentsanfechtung oder bei Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft).
Nicht versichert sind etwa die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die nicht auf einer vertraglichen Grundlage beruhen (diese Ansprüche fallen in den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung), vorsätzlich begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, das sogenannte kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht bei Streik und Aussperrung), Fragen zur Baufinanzierung, Streitigkeiten aus Mietverträgen, das Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht, das dem gerichtlichen Rechtsstreit vorausgeht, gerichtliche Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht, aber auch rein vorsorgliche Beratung.
Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte, minderjährige Kinder und volljährige ledige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer unbefristeten Erwerbstätigkeit.
Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Dieser Privatrechtsschutz kann vereinbart werden, wenn der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte (oder beide) eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Dabei sind – neben den Rechtsfällen im privaten Bereich (mit den oben genannten Optionen wie Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz) – auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Kontext der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit versicherbar. Ist das Kostenrisiko einer selbstständigen Tätigkeit eingeschlossen, so ist die in der Versicherungspolice ausdrücklich genannte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit versichert.
Versichert sind die im Privat- und Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer aufgeführten Personen. Versichert sind auch alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Prüfen Sie genau, ob Sie wirklich eine Rechtsschutzversicherung benötigen: Fragen Sie sich, ob Sie Streitigkeiten in den Bereichen befürchten, die eine Rechtsschutzversicherung abdeckt, und holen Sie ggf. Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen ein.
Beachten Sie, dass Sie einige der Leistungen auch auf anderem Weg bekommen können
Falls Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, können Sie den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, der Rechtsberatung, Rechtshilfe und eine Rechtsvertretung in folgenden Punkten umfasst:
- Streitfälle, welche aus dem Eintreten der Mitglieder für ihre Gewerkschaftsrechte oder bei Streik und Aussperrung entstehen,
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Der Rechtsschutz ist für alle Mitglieder kostenlos.
- Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten als Mitglied einer Grundeigentümervereins eine fundierte Rechtsberatung in allen Fragen. Mieter erhalten diesen Service als Mitglied des Mieterschutzbundes. Mitglieder dieser Vereinigungen können zudem verbilligte Rechtsschutzversicherungen abschließen.
- Im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung sind Sie gegen unbegründete - oder überhöhte - Schadensersatzansprüche Dritter versichert.
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser kann den Streit mit dem Unternehmen außergerichtlich beilegen.
Wie Sie die beste Rechtsschutzversicherung finden
- Die Versicherungsbedingungen variieren zum Teil erheblich. Achten Sie deswegen darauf, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unverbindlich veröffentlichten "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung" (ARB 2012). Lassen Sie sich dies vom Versicherer schriftlich bestätigen!
- Der Versicherer übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sollte also mindestens 300.000 Euro betragen.
- Stellen Sie sicher, dass das Widerspruchsverfahren vereinbart ist, um einen Gang vor Gericht im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht zu vermeiden.
- Die Klausel "Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit" sollte vereinbart sein.
- Anspruch auf Leistungen haben Sie erst nach dem Ablauf der Wartezeit. Vorteilhaft ist, wenn entweder keine - oder kurze - Wartezeiten bestehen.
- Der Versicherer kann die Übernahme des Versicherungsschutzes mangels Erfolgsaussichten ablehnen. Stellen Sie sicher, dass der Stichentscheid Vertragsbestandteil ist.