Private Unfallversicherungen
Private Unfallversicherungen
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- In mehr als 90 % aller Fälle werden Menschen durch Krankheiten arbeitsunfähig - und nicht durch einen Unfall. Und die Unfallversicherung übernimmt nicht die Folgen einer Krankheit.
- Auch für andere Risiken gibt es bessere Versicherungen als die Unfallversicherung – zum Beispiel die Krankentagegeldversicherung.
- Die Unfallversicherung kann für Personen mit hohem Unfallrisiko ein wichtiger Versicherungsschutz sein – kostet dann aber oft mehr.
Was bezeichnen Versicherungen als Unfall?
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleidet.“
Definition: Unfall
- „Plötzlich“ bedeutet, dass das Ereignis innerhalb relativ kurzer Zeit eingetreten sein muss. Langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, z. B. durch Belastungen im Sport, stellen keinen Unfall dar. Erkrankungen infolge psychischer Reaktionen (Wut, Aufregung, Schock) sind nicht versichert.
- „Von außen auf den Körper einwirkend“ bedeutet, dass Kräfte benötigt werden, die auf den Körper einwirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabfallende Gegenstände.
- „Unfreiwillig“ bedeutet, dass der Unfall nicht selbstverschuldet war. Suizide und Selbstverstümmelung sind daher nicht versichert. Versichert ist, wer grob fahrlässig gehandelt hat.
Auch Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach großer Anstrengung gelten bei den Versicherern als Unfall. Voraussetzung ist, dass ein Gelenk ausgerenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen sind. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.
Sie müssen dem Versicherer nachweisen, dass Sie einen Unfall nach diesen Kriterien erlitten haben.
Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle des täglichen Lebens ab – sowohl in der Freizeit als auch im Beruf. Der Schutz gilt weltweit.
Wer braucht eine Unfallversicherung?
- Arbeitnehmer sind schon für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt.
- Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.
Dabei besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.
Wichtig ist aber: Viele Risiken, die eine Unfallversicherung abdeckt, können Sie mit anderen Versicherungen umfassender und kostengünstiger abdecken. Schauen Sie sich daher, wenn Sie sich mit einer Unfallversicherung beschäftigen, unbedingt auch nach anderen Versicherungen um und informieren Sie sich vor einem Abschluss.
- Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall.
- Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen auch bei Krankheit, nicht nur bei einem Unfall.
- Ihren eigenen Tod und die Versorgung Ihrer Nachkommen können Sie besser mit einer Risikolebensversicherung abdecken.
Die private Unfallversicherung unterscheidet zwischen zwei Gefahrengruppen:
In der Gefahrengruppe A werden die Risiken mit einem geringen Unfallrisiko erfasst. Das sind Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit. Frauen werden bei den meisten Gesellschaften dieser Gefahrengruppe zugeordnet.
In der Gefahrengruppe B werden Personen, die körperliche oder handwerkliche Arbeiten verrichten, zusammengefasst. Landen Sie in dieser Gruppe, bedeutet das meist, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen.
Welche Leistungen können versichert werden?
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der <strong>Invaliditätsleistung</strong>. Voraussetzung ist eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“. Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie der Verlust des Körperteils in Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt wird.
Ein paar Beispiele aus der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe:
- ein Auge: 50 Prozent
- das Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
- der Geruchssinn: 10 Prozent
- ein Arm im Schultergelenk: 70 Prozent
- ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
- eine Hand im Handgelenk: 55 Prozent
Wichtige Zusatz-Leistungen der Unfallversicherung
Überflüssige Zusatz-Leistungen der Unfallversicherung
Oft ist automatisch eine Absicherung des Todesfallrisikos eingeschlossen. Diese gilt aber nur bei einem Unfalltod. Wer z.B. zur Absicherung von Angehörigen eine Vorsorge für den Todesfall benötigt, sollte besser über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken.
Weitere Leistungen können je nach Tarif vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit und ohne Genesungsgeld sowie Übergangsleistungen. Dieser Zusatzschutz ist entweder überflüssig oder durch andere Verträge besser abzusichern. Sie können etwa einen Verdienstausfall über eine private Krankentagegeldversicherung besser absichern. Dann erhalten Sie Leistungen nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei einer Krankheit.
Es ist auch möglich, mit der Unfallversicherung eine Unfall-Rente zu vereinbaren. Diese Variante ist jedoch weniger empfehlenswert, da die Rentenzahlung häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent einsetzt und außerdem sehr teuer ist. Zum Ausgleich eines unfallbedingten Einkommensausfalls sind das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung besser geeignet. In diesen beiden Fällen erhalten Sie auch bei einer Krankheit Geld.
Die Vereinbarung einer Dynamik ist nicht notwendig. Die Versicherungssummen werden dann meist um einen vereinbarten festen Prozentsatz erhöht. Entsprechend erhöhen sich die Prämien. Besser ist es, zu Vertragsbeginn hohe Versicherungssummen zu wählen. In jungen Jahren sind die Versorgungslücken groß, Sie bräuchten nach einem Unfall möglichst viel Geld von der Versicherungsgesellschaft. Mit zunehmendem Alter werden Sie aber höhere Renten- und Versorgungsansprüche haben und damit weniger Geld von der Unfallversicherung brauchen.
Vorsicht bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Hier werden meist völlig überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Eine Versicherung für Risiken einerseits und Verträge, mit denen Sie Geld ansparen wollen, andererseits sollten Sie immer voneinander getrennt abschließen.
Besondere Tarife mit höheren Leistungen bei schweren Unfällen
- Es ist meist günstiger, solche Tarife zu wählen statt die Versicherungssumme deutlich anzuheben.
- Bei vielen Unfällen werden Sie aber die nötige Invalidität für höhere Zahlungen nicht erreichen.
Im Ergebnis zahlen Sie dann zwar höhere Beiträge für die Versicherung, sie springt aber nur selten mit höheren Zahlungen ein.
Die meisten Unfälle sind nicht so schwer, dass Sie von solchen Tarifen auch tatsächlich profitieren werden. Spielen Sie also mit dem Gedanken, solche Verträge abzuschließen, lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten.
Worauf sollten Sie achten?
Beim Antrag zum Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Tarifstufe und Beitrag richten sich nach dem zu versichernden Risiko (Beruf, Hobbies etc.). Eine Änderung der Berufstätigkeit oder des Hobbies müssen Sie dem Versicherer daher unverzüglich mitteilen.
Kommt es einmal zum Unfall, müssen Sie zeitliche Fristen einhalten. Andernfalls ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen können unter den Versicherern variieren. Schauen Sie im eigenen Interesse dazu in Ihre Versicherungsbedingungen.
In welcher Höhe sollte die Versicherung abgeschlossen werden? Eine gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen:
- 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
- 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
- 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen