Private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtver-sicherung ist ein absolutes Muss!
- Online vergleichen & garantiert sparen
- Mehr als 260 Tarifvarianten im Vergleich
- Sonderkonditionen für Vertragswechsler

- Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie anderen schuldhaft zugefügt haben - mit ihrem ganzen Vermögen und in unbegrenzter Höhe.
- Bei privaten Haftpflichtversicherungen ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Vorsätzlich verursachte Schäden sind jedoch ausgeschlossen.
- Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, da Sie mit dieser Versicherung ein existenzbedrohendes Risiko ausschalten.
Wer braucht welchen Haftpflichtschutz?
Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn sie schützt vor Schäden, die in die Millionen gehen können.
Dabei sind folgende Tarife zu unterscheiden:
- Im Single-Tarif sind nur Sie als Versicherungsnehmer versichert.
- Im Familien-Tarif erweitert sich der Schutz um weitere Personen. Für Ehegatten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen ist eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Im Falle einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sollte der Partner in der Police erwähnt werden. Kinder sind grundsätzlich mitversichert, solange sie sich noch in der ersten ununterbrochenen Ausbildung befinden.
Familien und Paare in festen Partnerschaften mit gemeinsamer Wohnung sparen in der Regel durch den Abschluss eines Familientarifs.
Die private Haftpflichtversicherung deckt aber nur den privaten Bereich ab. Daher ist es (insbesondere für Freiberufler oder Selbstständige) wichtig, eine ergänzende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Berufen ist auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll.
Eine ergänzende Haftpflichtversicherungen sollten – unter anderem – abschließen:
- Haus- und Grundstückseigentümer - auch von vermieteten oder unbebauten Grundstücken
- Tierhalter - beispielsweise von Hunden und Pferden
- Besitzer von Öltanks
- Bauherren
- Besitzer und Nutzer von Motor- und Segelbooten, Surfbrettern, Modellflugzeugen und Kraftfahrzeugen
- Angestellte im öffentlichen Dienst, aufgrund der Möglichkeit von Regressansprüchen des Arbeitgebers
- Jäger
Wann greift die private Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Es ist Aufgabe des Versicherers, zu prüfen, ob die Ansprüche berechtigt sind.
- Hält der Versicherer diese für unberechtigt, wird er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr abwehren. Die Haftpflichtversicherung bietet also einen sogenannten „passiven“ Rechtsschutz.
- Hält der Versicherer die Ansprüche gegen Sie für berechtigt, kommt er für den Schaden auf. Voraussetzung ist, dass kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen steht – Sie haben beispielsweise einen Schaden nicht vorsätzlich (rechtlich: Vorsatz) verursacht.
Der Geschädigte darf sich aus dem Schaden nicht bereichern. Diesem Grundsatz muss der Haftpflichtversicherer folgen. Je nach Schaden gelten folgende Regelungen:
- Bei Sachschäden werden immer die Reparaturkosten gezahlt. Ist der Artikel nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es für diese Wertminderung einen Zuschlag.
- Bei Totalschaden wird der Zeitwert des versicherten Gegenstandes erstattet. Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungswert von Artikeln gleicher Art und Güte - unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Als Ersatz für ein gebrauchtes Fahrrad erhält der Geschädigte so viel Geld, dass er sich ein ähnlich gutes, gebrauchtes Fahrrad kaufen kann.
- Bei Personenschäden können neben Arzt- und Krankenhauskosten weitere Ausgaben geltend gemacht werden. Dazu gehören: Kosten für die Linderung der Leiden, Ausgleichszahlungen für berufliche Nachteile, Schmerzensgeld, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Zusatzkosten (zum Beispiel für Pflegepersonal) oder ein Ausgleich für bleibende Schäden (zum Beispiel Rentenzahlungen).
Der Versicherer leistet im Schadensfall nur bis zu der in der Versicherungspolice genannten Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Schaden höher als die von Ihnen versicherte Summe, dann müssen Sie den Rest selbst bezahlen.
Wie hoch sollte die versicherte Deckungssumme sein?
Sorgen Sie also für ausreichenden Versicherungsschutz. Als Mindestdeckungssumme sollten Sie eine Pauschale von 10 Millionen Euro vereinbaren. Diese Summe sollte die Versicherung in allen drei Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschaden – abdecken.
Besser sind – und nur für wenige Euro mehr erhältlich – Policen mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro und mehr. Halten Sie diese Summen keinesfalls für utopisch: Schäden in dieser Größenordnung können bei Unfällen mit mehreren Beteiligten schnell entstehen!
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind die Risiken des täglichen Lebens. Unter anderem besteht Versicherungsschutz:
- bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen (nicht nur gegenüber eigenen Kindern, sondern auch gegenüber Fremden)
- bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Reinigen, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen)
- als Fußgänger oder Radfahrer (auch von Elektrofahrrädern) im Straßenverkehr
- als Teilnehmer an privaten sportlichen Aktivitäten wie Fußball oder Tennis
- bei Schäden durch eigene oder fremde Ruderboote, Surfbretter oder fremde (geliehene oder gemietete) Segelboote
- als Eigentümer von selbst genutzten Immobilien (Ferienwohnungen, Ferienhaus / Wochenendhaus, Eigentumswohnung)
- als Sondereigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum
- für den Verlust fremder Türschlüssel (private Wohnungsschlüssel oder berufliche Schlüssel)
- als Bauherr für Umbaumaßnahmen mit einer Bausumme von mindestens 20.000 Euro
- für das Risiko von Gewässerschaden durch haushaltsübliche, wassergefährdende Stoffe wie Farben, Lacke und Heizöl (bis zu 50 Liter/Kilogramm)
- für Schäden, die durch den Austausch, die Übermittlung und die Bereitstellung elektronischer Daten entstehen
Häufige Missverständnisse: Diese Schäden sind nicht versichert!
Gefälligkeiten: Wenn Sie anderen auf deren Verlangen helfen (z. B. bei einem Umzug) und dabei durch einfache Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, haften Sie grundsätzlich nicht auf Schadensersatz. Sie sollten dies im Voraus mit der anderen Person besprechen und sicherstellen, dass diese für einen etwaigen Schadensfall versichert ist.
Schuldunfähige Kinder: Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach Gesetzeslage nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Sie gelten als deliktunfähig. Bei Schäden im öffentlichen Verkehrsraum haften Kinder sogar erst ab dem 10. Lebensjahr! Sind die Eltern ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen, erhält der Geschädigte somit keine Entschädigung. Sie können aber auch Policen bei Haftpflichtversicherern abschließen, welche deliktsunfähige Kinder mitversichern – so können Sie Konflikte vermeiden, falls Ihr Kind einen Schaden verursacht.
Achten Sie auf diese wichtigen Vertragsklauseln
Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, der keine Haftpflichtversicherung besitzt – und den verursachten Schaden nicht bezahlen kann – ist es wichtig, dass Ihre Haftpflichtversicherung einspringt und sie für den Schaden bezahlt. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Haftpflichtversicherer in diesem Fall den Versicherungsschutz übernimmt.
Stellen Sie sicher, dass während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken kostenlos mitversichert werden.
Beispiel: Sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und kaufen einen Hund, für den Sie eigentlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigen. Der Hund ist dann bis zur nächsten Fälligkeit der Versicherungsprämie kostenlos versichert. So können Sie in Ruhe eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass die Deckungssummen der Vorsorgeversicherung denen der Hauptversicherung entsprechen. Melden Sie neue Risiken – wie die Anschaffung des besagten Hundes – rechtzeitig ihrem Versicherer.
Wann ist ihr Versicherungsschutz gefährdet?
Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers den Anspruch des Geschädigten nicht anerkennen oder Ersatz leisten. Also: Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis und bezahlen Sie Ihrem Gegenüber kein Geld. Andernfalls kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen. Melden Sie den Schaden am besten unverzüglich Ihrer Versicherung.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Die private Haftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit. Eine häufige Voraussetzung ist allerdings, dass der Auslandsaufenthalt eine bestimmte Zeitspanne – meist 1 Jahr – nicht überschreitet.
Innerhalb der Europäischen Union sollten Auslandsaufenthalte zeitlich unbeschränkt sein – stellen Sie sicher, dass dies in Ihrem Vertrag geregelt ist.
Wie wird der Versicherungsbeitrag berechnet?
Tarife werden für Alleinstehende, Paare ohne Kinder, Familien und Angehörige bestimmter Berufsgruppen angeboten. Die Versicherungspreise hängen davon ab, wie viele Personen Sie versichern möchten, wie alt diese sind, welchen Beruf sie ausüben – und wo sie wohnen.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall bringt in der Regel nur eine so geringe Ersparnis, dass Sie darauf verzichten können.
In der Regel ist es günstiger, die Versicherungsprämie einmal im Jahr zu überweisen, als sie in monatlichen Raten zu zahlen.
Wie kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?
Die meisten Versicherungsverträge sind mit einer Frist von (meist) drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündbar. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Danach ist der Vertrag jährlich, wiederum mit einer Frist von drei Monaten, kündbar.
Auch bei einer Prämienerhöhung oder im Schadenfall können Sie kündigen.