Private Altersvorsorge
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- Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihre finanzielle Zukunft zu planen, aber die gängigsten Methoden sind Sparen und Investieren. Es ist wichtig, die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken, sei es durch die Sozialversicherung oder die private Altersvorsorge.
- Welche Anlageform sich für den langfristigen Vermögensaufbau am besten eignet, hängt unter anderem von Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihrem Alter und Ihrer Risikobereitschaft ab.
- Mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung können Sie für Ihren Ruhestand sparen.
Die private Altersvorsorge ist im Grunde nichts anderes ist als eine langfristige Vermögensbildung. Je nach individueller Lebenssituation können dafür verschiedene Strategien gewählt werden. Neben Wertpapieren, Fonds oder Immobilien werden auch Versicherungen als Vorsorgeprodukte angeboten. Bei der Wahl spielen auch Alter und Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung umfasst zwei Verträge: eine Risiko-Lebensversicherung zum Schutz von Angehörigen und einen langfristigen Sparplan. Bei vielen Unternehmen ist den Kunden jedoch nicht bekannt, wie sich der Beitrag auf die beiden Vertragsbestandteile aufteilt. Am Ende der Laufzeit setzt sich die Auszahlung aus einem garantierten Betrag und einer nicht garantierten Gewinnbeteiligung zusammen.
Kunden ertragsschwacher Unternehmen erlebten in den letzten Jahren Überschüsse, die teilweise gegen „Null“ tendierten. Anders als früher können die Beiträge nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden. Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, erfolgt am Ende der Laufzeit keine steuerfreie Auszahlung mehr. Daher ist die Kapitallebensversicherung schon seit einigen Jahren keine sinnvolle Geldanlage mehr.
Was Sie bei der Kapital-Lebensversicherung beachten müssen
- Wer sich nicht sicher ist, ob er die ganze Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn: Vorher kündigen bedeutet Verlust!
- Hinterbliebenenschutz kann auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufgestockt werden.
- Wenn Sie in erster Linie sparen möchten, wählen Sie besser eine andere Anlageform. Vorteilhaft ist in der Regel, dass das eingezahlte Kapital kurzfristig genutzt werden kann. Und das bei besseren und kalkulierbareren Gewinnen.
- Eine Kapitallebensversicherung kann im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll sein, beispielsweise als Direktversicherung. Für die versicherte Person ergeben sich steuerliche Vorteile.
- Wer sich trotz der dargestellten Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich zahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine inkludierte Unfalltod-Zusatzversicherung kann verzichtet werden. Es ist überflüssig und zu teuer.
- Vereinbaren Sie die Aufnahme der Zusatzklausel „Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit“. Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zahlt der Versicherer dann die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wenn Sie bereits berufsunfähig versichert sind und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge problemlos getragen werden können.
- Beim Abschluss einer Versicherung sollten immer leistungsstarke Unternehmen gewählt werden. Die Verbraucherzentrale und die Versicherungsberater geben einen Marktüberblick.
Private Rentenversicherung
Wer in die private Rentenversicherung einzahlt, erhält eine Rente im Alter. Allerdings ist dem Kunden nur ein Teil der Auszahlung sicher. Den anderen, nicht garantierten Teil, die sogenannte „Überschussrente“, kann der Versicherer beispielsweise in Abhängigkeit von seinem Geschäftserfolg kürzen. Bei der privaten Rentenversicherung werden in der Regel zwei Vertragsarten angeboten: die aufgeschobene Rente und die Rente mit Sofortbeginn.
Was Sie bei der Privaten Rentenversicherung beachten müssen
- Wer eine aufgeschobene Rentenversicherung abgeschlossen hat, d.h. die Rentenzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, muss bedenken, dass er bei einer vorzeitigen Beendigung mit hohen Einbußen rechnen muss.
- Die Sofortrente ist eine Art Altersvorsorge, in die der Versicherungsnehmer einen einmaligen Beitrag einzahlt und dann sofort die monatliche Rentenzahlung erhält, die nicht zurückgefordert werden kann. Daher sollte nur ein Teil des Vermögens in die Sofortrente fließen, um finanziell flexibel zu bleiben.
- Wer mit der aufgeschobenen Rentenversicherung ein sogenanntes pauschaliertes Wahlrecht am Ende der Ansparphase vereinbart, kann dann kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob er sein Erspartes lieber in monatlichen Tranchen oder auf einen Schlag einsammeln möchte stürzen.
- Ist die Rückzahlung von Beiträgen zuzüglich angesparter Überschüsse im Todesfall während der Ansparphase oder Rentensicherungszeit nach Beginn der Rentenzahlung vereinbart, können Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person noch über einen Teil des angesparten Betrags verfügen.
- Die Beiträge sollten jährlich bezahlt werden. Das spart Zuschläge.
- Stimmen Sie der Aufnahme der Klausel „Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit“ für die aufgeschobene Rentenversicherung zu! Bei Berufs- oder Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer die Prämie für die gesamte Vertragsdauer weiter. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge problemlos getragen werden können. Beim Abschluss einer Versicherung sollten immer leistungsstarke Unternehmen gewählt werden.
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Der Unterschied zwischen fondsgebundenen und anderen Formen der Lebens- und Rentenversicherung besteht darin, dass das eingezahlte Geld in Investmentfonds wie Aktien-, Pensions- oder Immobilienfonds angelegt wird. Kunden entscheiden in der Regel selbst, in welche Fonds sie investieren möchten, sodass sie ihre Wahl jederzeit ändern können. Allerdings trägt er auch bei dieser Anlageform das Risiko allein.
Eine Mindesteinzahlung wie bei einer Kapitallebensversicherung gibt es in der Regel nicht. Was der Fonds erwirtschaftet hat, wird ausgezahlt, und das ist zunächst ungewiss. Risikofreudigen Anlegern empfehlen sich Fondspolicen renditestarker Unternehmen.
Was Sie bei der Fondsgebundenen Versicherung beachten müssen
- Benötigen Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt einen festen Betrag, sollten Sie auf Fonds verzichten, da die Rate nicht immer gleich ist.
- Vor Vertragsabschluss empfiehlt sich ein Blick auf die sogenannte „Nulllinie“. Hierbei handelt es sich um eine Entwicklungskurve der Fondsanteile, in der ein möglicher Wertzuwachs nicht enthalten ist. Wer die Nulllinienanbieter vergleicht, bekommt einen Hinweis darauf, wo die Beiträge wohl besser angelegt sind.
- Die Beiträge sollten monatlich entrichtet werden. Bei jährlicher Einzahlung besteht das Risiko, dass Käufe getätigt werden, wenn der Fondspreis gerade besonders hoch ist. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entfällt der Abschluss einer Todesfall-Zusatzversicherung. Sie ist unnötig und teuer.
- Vereinbaren Sie jedoch den Abschluss der Zusatzklausel „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ oder berücksichtigen Sie den Beitrag beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente.
Wie wird die private Altersvorsorge besteuert?
Die Leistungen aus Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren besteht und seit mindestens fünf Jahren regelmäßige Beiträge gezahlt wurden. Darüber hinaus muss eine Todesfallleistung vereinbart werden, die mindestens 60 % der gezahlten Beiträge erreicht. Sind diese Kriterien erfüllt, bleiben die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei.
Seit 2005 ist auf allen Anlagegewinnen die sogenannte Abgeltungssteuer zu entrichten. Das heißt, der Staat erhält 25 % des Gewinns – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Dies können Sie teilweise vermeiden, indem Sie sich für eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung entscheiden, anstatt direkt in Fonds anzulegen. Besteht ein Vertrag seit mindestens zwölf Jahren und wird die Versicherungssumme frühestens mit 60 Jahren bzw. mit 62 Jahren bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen fällig, ist nur die Hälfte der Einkünfte (Zahlung abzüglich gezahlter Beiträge) steuerpflichtig. Diese unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Diese Privilegierung gilt für alle Lebensversicherungen und die verschiedenen Arten von Einmaleinlagen in der privaten Rentenversicherung. In diesem Fall sollten Sie sich vorher unbedingt ausführlich beraten lassen, da Anbieter in diesem Bereich oft mit geringen Mitteln und hohen Kosten arbeiten.